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Öffentliche Dienstleistungen
Beratung zu Fragen der Personen bezüglich der Anwendung internationaler Verträge und Rechtsakte im Bereich der Zollregulierung und anderer Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden fallen, werden von befugten Beamten der Rechtsabteilung geboten, und zwar im Hause der Zollbehörde Region Kaliningrad, ansässig unter der Adresse: Stadt Kaliningrad, Artilleriyskaya Strasse, 26, Gebäude 1, Büro Nr 118.
E-Mail-Adresse der regionalen Zollbehörde von Kaliningrad: svc-ved@ca.customs.ru, Postanschrift: 236016, Stadt Kaliningrad, Artilleriyskaya Str., 26, Gebäude 1.
Telefonnummer des Autoinformers (rund um die Uhr): (8-4012) 609-244.
Auskünfte unter der Telefonnummer der Rechtsabteilung: 609-356.
Erbringung öffentlicher Dienstleistungen. Sprechstunden:
Montag 08.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 14.00 - 20.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 20.00 Uhr
Freitag 08.00 - 15.30 Uhr
Samstag frei
Sonntag frei
Die Mittagspause richtet sich nach dem im internen Dienst geltenden Zeitplan ab 12 Uhr 15 Minuten bis 13 Uhr.
Die Beratung wird in mündlicher und schriftlicher Form geboten.
Wir bieten keine telefonische Beratung.
Für die Beratung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis,
- Dokument, das die Befugnisse des Vertreters der juristischen Person bestätigt
Öffentliche Dienstleistungen werden von folgenden befugten Amtsangestellten der Rechtsabteilung erwiesen:
- Allikas Yekaterina Ivanovna, stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung;
- Vavilov Vitaly Rudolfovich, Oberster Staatlicher Zollinspektor;
- Valyuzhenich Tatiana Valeryevna, Oberste Staatliche Zollinspektorin;
- Kondratskaya Yulia Gennadyevna, Oberste Staatliche Zollinspektorin;
- Frolova Natalia Vladimirovna, Oberste Staatliche Zollinspektorin;
- Shpakova Natalia Eduardovna, Oberste Staatliche Zollinspektorin.
MUSTER
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An den Leiter der Zollbehörde Region Kaliningrad Herrn Oberst des Zolldienstes S. V. Abrosimov
Artilleriyskaya Str., 26, Gebäude 1, Kaliningrad, Russland, 236016
Von________________________ (Vollständiger Name der natürlichen Person _______________________________________________ Bzw. der juristischen Person _______________________________________________ mit vollständiger Postanschrift)
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Antrag
Auf schriftliche Beratungsdienstleistung
Ich bitte Sie, mich schriftlich zu folgenden Fragen zu beraten: ____________________________________________________________________
(Angabe und Aufzählung der Fragen, zu denen Beratung benötigt wird)
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ich ersuche, die angegebenen Informationen gemäß Art. 359 des Zollgesetzbuches der Eurasischen Wirtschaftsunion und gemäß Verwaltungsvorschriften des Föderalen Zolldienstes für die Erweisung öffentlicher Dienstleistungen zur Unterrichtung über Rechtsvorschriften der Zollunion, Gesetzen der Russischen Föderation über die Zollordnung und andere Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich Zollwesen sowie andere Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden fallen, genehmigt durch Beschluss des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation vom 09.06.2012 Nr. 1128.
Anhang: 1. ___________________________________________________
2.___________________________________________________
(Liste der Dokumente, die dem Antrag beizufügen sind, falls vorhanden)
______________ ________________________________________
Datum Unterschrift der Person (falls eine juristische Person einen Antrag stellt, muss die Anfrage im Namen der ersten Person gerichtet werden, die gemäß der Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation befugt ist, Interessen der genannten Organisation zu vertreten)
ANFORDERUNGEN
Für einen schriftlichen (elektronischen) Antrag auf Beratungsdienstleistungen
Die Erweisung der staatlichen Beratungsdienstleistungen bezüglich der Anwendung internationaler Verträge und Rechtsakte im Bereich der Zollregulierung und anderer Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Zollbehörden fallen, erfolgt gemäß Artikel 359 des Zollgesetzbuches der Eurasischen Wirtschaftsunion, Artikel 264 des Föderalen Gesetzes vom 03.08.2018 Nr. 289-FZ "Über die Zollregulierung in der Russischen Föderation und über Änderungen bestimmter Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation", gemäß Anordnung des Föderalen Zolldienstes der Russischen Föderation vom 9. Juni 2012 Nr. 1128 "Über Genehmigung von Verwaltungsvorschriften des Föderalen Zolldienstes für die Erweisung öffentlicher Dienstleistungen zur Unterrichtung über zollrechtliche Vorschriften der Zollunion, Gesetze der Russischen Föderation über die Zollordnung und andere Rechtsakte der Russischen Föderation im Bereich Zollwesen sowie andere Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der Zollbehörden fallen“ (nachfolgend als Verwaltungsvorschriften bezeichnet).
Gemäß Ziffer 76 der Verwaltungsvorschriften sollte ein schriftliches Ersuchen um Beratungsdienstleistungen folgende Informationen enthalten:
- Bezeichnung der Zollbehörde, bei der die Person einen Antrag stellt;
- Bezeichnung der juristischen Person oder Name, Vorname und Vatersname der natürlichen Person, die eine Konsultation erhalten möchte, unter Angabe der vollständigen Postanschrift einer solchen Person;
- Ersuchen um Beratung und Aufzählung der Fragen, zu denen Beratung benötigt wird, unter Bezugnahme auf Artikel 359 des Zollgesetzbuches der Eurasischen Wirtschaftsunion bzw. Verwaltungsvorschriften (d. h. auf Anordnung des Föderalen Zolldienstes Russlands vom 09.06.2012 Nr. 1128).
- Unterschrift der Person (falls eine juristische Person einen Antrag stellt, muss die Anfrage im Namen der ersten Person gerichtet werden, die gemäß der Zivilgesetzgebung der Russischen Föderation befugt ist, Interessen der genannten Organisation zu vertreten);
Für die per E-Mail gesendete Anfrage gelten die in Ziffer 76 der Verwaltungsvorschriften genannten Anforderungen (mit Ausnahme der Anforderung zur Unterschrift der Person).
In der schriftlichen (elektronischen) Anfrage an die Zollbehörde Region Kaliningrad wird folgende Postanschrift angegeben: 236016, Stadt Kaliningrad, Artilleriyskaya Str., 26, Gebäude 1.
Die schriftliche (elektronische) Anfrage wird an den Leiter der Zollbehörde Region Kaliningrad, Herrn Oberst des Zolldienstes, Abrosimov Sergey Viktorovich, gerichtet.
Bei Nichteinhaltung der in Ziffer 76 der Verwaltungsvorschriften festgelegten Anforderungen für die schriftliche (elektronische) Anfrage wird keine Beratung geboten.
Liste der Dokumente,
die vom Empfänger der öffentlichen Dienstleistungen vorzulegen sind.
Um öffentliche Beratungsdienstleistungen bezüglich der Anwendung internationaler Verträge und Rechtsakte im Bereich der Zollregulierung und anderer Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Zollbehörden fallen, mündlich zu bekommen oder in schriftlicher Form ausgehändigt zu erhalten, muss die Person folgende Dokumente bei sich haben:
- Personalausweis;
- Dokument, das die Befugnisse der Person bestätigt, die Interessen der juristischen Person vertritt (falls öffentliche Dienstleistungen vom Vertreter einer juristischen Person beantragt werden).
Um öffentliche Beratungsdienstleistungen bezüglich der Anwendung internationaler Verträge und Rechtsakte im Bereich der Zollregulierung und anderer Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Zollbehörden fallen, in schriftlicher Form zu erhalten, richtet die Person eine schriftliche (elektronische) Anfrage an die Zollbehörde gemäß Ziffer 76 und 80 der Verwaltungsvorschriften.
Öffentliche Beratungsdienstleistungen bezüglich der Anwendung internationaler Verträge und Rechtsakte im Bereich der Zollregulierung und anderer Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Zollbehörden fallen,
werden in folgenden Fällen nicht erwiesen:
- bei Fragen, die nicht in die Zuständigkeit der Zollbehörden fallen;
- bei Anfragen zur Feststellung von Gründen für eine getroffene Entscheidung oder begangene Handlung oder von Gründen für eine nichtgetroffene Entscheidung oder Unterlassung einer Handlung;
- bei Beschwerden von Personen gegen eine Entscheidung, Handlung (Unterlassung einer Handlung) der Zollbehörden oder deren Beamten, auch wenn eine solche Anfrage von Personen nicht als Beschwerde gilt, aber inhaltlich zu einer Beschwerde gehört;
- Bei Beschwerden von Personen gegen eine Entscheidung bezüglich Fälle von Verwaltungsrechtsverletzungen im Bereich Zollesen, auch wenn eine solche Anfrage von Personen nicht als Beschwerde gilt, aber inhaltlich zu einer Beschwerde gehört, einschließlich Fragen zur Feststellung von Gründen für die Einleitung eines bestimmten Verfahrens wegen einer Verwaltungsrechtsverletzung, für die Verantwortlichmachung, bezüglich der Rechtmäßigkeit der Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen in diesem Fall, Fragen zu den konkreten Umständen von Zuwiderhandlungen usw., sowie Fragen zur Feststellung von Verwaltungsrechtsverletzungen, Bedingungen eines Erfolgs administrativer Verantwortung;
- bei Anträgen im Hinblick auf die Bestätigung oder Annahme eines Beschlusses bei der Ermittlung des Warencodes nach der Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Eurasischen Wirtschaftsunion, des Ursprungslandes der Waren;
- bei Anträgen auf Bestätigung oder bei der Ermittlung des Zollwerts;
- bei Anträgen zur rechnerischen Berechnung der Beträge der fälligen Zollgebühren für bestimmte Waren;
- bei schriftlichen Anfragen einer Person, Zollanmeldung und andere Dokumente auszufüllen, die den Zollbehörden nach Rechtsvorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion vorzulegen sind.